Der BDLO hat mit verschiedenen Versicherungen Rahmenverträge abgeschlossen, die ein auf die Bedürfnisse von Liebhaberorchestern zugeschnittenes Versicherungsangebot gewährleisten. Die Abwicklung von Versicherungsschäden erfolgt durch den betreuenden Versicherungsmakler, was nach allen Erfahrungen eine kooperative und unbürokratische Regulierung sicherstellt. Für den Abschluss der Versicherung ist das jeweilige Orchester zuständig. Der Beitritt zum BDLO schließt keine „automatische“ Versicherung ein. Detaillierte Informationen finden Sie in den Merkblättern weiter unten.
Versicherungen für Liebhaberorchester im Überblick, Stand: 01.01.17
Versicherungen im Verein
Vereinshaftpflicht-Versicherung
Die Vereinshaftpflicht-Versicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht des Orchestervorstandes und der von ihm beauftragten Personen ab. Sie ist vor allem deshalb erforderlich, weil das Vereinsrecht die korporative Haftung für Schadenszufügungen festlegt (§ 31 BGB) und etwa bestehende Privathaftpflichtversicherungen der Vorstände in solchen Fällen nicht greifen.
Wichtig für Liebhaberorchester sind insbesondere:
- Einschluss der Haftpflicht als Veranstalter eigener Konzerte;
- Möglichkeit des Einschlusses von Mietsachschäden und sog. Schlüsselschäden, da die Orchestertätigkeit sich meist in gemieteten Räumen abspielt.
- Merkblatt (neu 2019)
- Verbandshaftpflicht Merkblatt
- Versicherungskonzept
- Risikobeschriebung - Profischutz für Vereine
- Formular Schadenanzeige Haftpflicht
Des weiteren können wir Ihnen gerne auf Anfrage an info@bdlo.de die besonderen Risikobeschreibungen zur Umweltschadensversicherung und der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung, sowie die Zusatzbedingungen für die AGG-Haftpflichtversicherung, kurzfristige Veranstaltungen und für Nutzer von Internet-Technologien zur Verfügung stellen.
Bitte nutzen Sie die neuen Kontaktdaten:
LA MUSICA / Versicherungsmakler für Amateur- & Berufsmusiker KG
Köpenicker Straße 325 / Haus 123, 12555 Berlin
Tel. (030) 208 981 904
Fax: (030) 208 981 929
e-mail: antje.asche@lamusica-makler.de
Musikinstrumenten-Versicherung
Diese Versicherung deckt Schäden an den Instrumenten des Vereins und ggf. der Spieler unabhängig von einem Verschulden. Notwendig ist hierfür, dass jedes zu versichernde Instrument mit seinem Wert und dem Eigentümer gemeldet wird. Die durch den BDLO vermittelte Versicherung ist in ihrem Geltungsbereich nicht auf die Orchestertätigkeit beschränkt, sondern umfasst – wie eine privat abgeschlossene Instrumentenversicherung – grundsätzlich jedes Schadensereignis. Durch die Zusammenfassung mehrerer Instrumente in einem Versicherungsvertrag wird die bei Einzelversicherungen oft unverhältnismäßig hohe Mindestprämie praktisch vermieden.
Zu achten ist bei einer Instrumentenversicherung
- auf ein möglichst unbürokratisches Meldeverfahren für Instrumente und Versicherungsschäden;
- auf die Möglichkeit der kurzfristigen Versicherung z.B. für Orchesterreisen;
- auf transparente und verständliche Bedingungen, die die unvermeidbaren Ausschlüsse auf klar eingegrenzte Sachverhalte beschränken.
Der BDLO arbeitet hier langfristig mit zwei Anbietern zusammen:
- LA MUSICA - Versicherungsmakler für Amateur- & Berufsmusiker KG, Olaf Gardow, Berlin (Versicherungspartner ist hier immer das Orchester)
- Merkblatt (neu 2019)
- Deckungskonzept inkl. Beiträge (Es genügt hier zunächst eine formlose Anfrage)
- Formular Schadenanzeige
- Drewes & Runge GmbH & Co.KG, Bremen (Versicherungspartner ist hier die Privatperson oder das Orchester)
- Informationen zum Vertrag für Orchester (Stand 2025)
- Informationen zum Vertrag für Einzelmusiker*innen (Stand 2025)
- Abschluss über den Online-Beitragsrechner. Mit dem Gutscheincode SIBDLORACODE20 erhalten BDLO-Mitglieder 20% Sondernachlass.
BDLO-Rahmenvertrag zur Vermögensschaden- und D&O-Haftpflichtversicherung
Der BDLO hat mit den Versicherern SV SparkassenVersicherung und HISCOX einen Rahmenvertrag zur Vermögensschaden- und D&O-Haftpflichtversicherung geschlossen. Diese Rahmenverträge können von allen Mitgliedsorchestern genutzt werden. Das Orchester als Verein und dessen Vorstand sind gegen Ansprüche aus Vermögensschäden zum Beispiel gegen folgende Risiken versichert:
- Haftung bei Eigenschäden - verursacht durch Vereinsmitglieder und betrauter Personen (=Vermögensschaden-Haftpflicht);
- Haftung bei Managementfehlern - verursacht durch den Vorstand bzw. durch eines der Vorstandsmitglieder (=D&O-Haftpflichtversicherung);
Unfallversicherung
Gewählte und beauftragte Ehrenamtsträger in Liebhaberorchestern können gegen die Folgen von Unfällen bei der Ausübung des Ehrenamtes einschließlich Wegeunfälle bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft versichert werden.
