GEMA

 

Die GEMA ist die (einzige) deutsche Gesellschaft, die für den Empfang und die Verteilung der

Gelder aus der Wahrnehmung der Aufführungsrechte für Komponisten und Bearbeiter bis zu 70

Jahren nach ihrem Ableben zuständig ist.

Mit dem BDLO besteht ein sog. Gesamtvertrag, der die Abrechnung jeder Konzertveranstaltung mit

dem jeweiligen Veranstalter vorsieht, wobei BDLO-Mitgliedern ein Nachlass von 20% gewährt wird.

Entgegen einem weitverbreiteten Irrtum befasst sich die GEMA nicht mit Orchesternoten. Die

Vermietung und sonstige Verbreitung von Orchesternoten obliegt vor allem den Verlagen, die ihre

Lizenzen in der Regel zusätzlich zu einer eventuellen GEMA-Abgabe berechnen.
 

Das zentrale KundenCenter der GEMA beantwortet alle Fragen rund um die Themen Lizenzierung, Musikaufführung, Musikwiedergabe

Telefon: +49 (0) 30 58 9999 58
E-Mail: kontakt@gema.de

Post: GEMA, Postfach 30 12 40, 10722 Berlin

 

 

Die Anmeldung einer Musiknutzung (Konzert) erfolgt über das Online-Portal der GEMA. In der Regel handelt es sich bei Konzerten von BDLO-Mitgliedsorchestern um den GEMA-Tarif "E" (Ernste Musik). Bei der Abfrage "Sind Sie Mitglied bei einem Gesamtvertragspartner der GEMA?" geben Sie Ihre Mitgliedschaft im BDLO an.

 

 

Übersichtsseite zum GEMA-Tarif für Konzerte der Ernsten Musik (Tarif E)

 

GEMA-Merkblatt des BDLO